Kombitherapie

Mit dieser neuen Form der Behandlung abhängigkeitskranker Menschen soll die bisherige vergleichsweise starre Regelung zwischen den Angeboten ambulanter und stationärer Therapie überwunden und folgende Ziele erreicht werden:


• eine flexiblere Gestaltung der ambulanten, ganztägig ambulanten und stationären Therapiemöglichkeiten in Form von Modulen,
• die Realisierung eines möglichst wohnortnahen Gesamtbehandlungsangebotes,
• eine Senkung der Quote derjenigen, die nach regulärem Abschluss einer Maßnahme rasch
wieder instabil werden,
• eine Verminderung der Schnittstellenproblematiken,
• die bessere Berücksichtigung aller Kontextfaktoren der Lebenswirklichkeit der Rehabilitanden
(ICF der WHO),
• eine höhere Qualität der Zusammenarbeit zwischen den ambulant, ganztägig ambulant und
stationär arbeitenden Einrichtungen sowie mit den Leistungsträgern,
• die Vermeidung von Tendenzen zur Diskriminierung von Suchtkranken mit komplexen
Krankheits- und Rehabilitationsverläufen.
Das neue Konzept besteht im Wesentlichen darin, auf der Grundlage der auch bisher vorhandenen
Möglichkeiten die ambulanten, ganztägig ambulanten, stationären und adaptiven Formen
der Rehabilitation als Module so zu schalten, dass für den individuellen Bedarf von Rehabilitanden
der größtmögliche Effekt im Sinne der gesetzlichen Ziele erreicht werden kann.