Anlässe für eine MPU

Genau definierte gesetzliche Auffälligkeiten sind Anlass für eine MPU. Das bedeutet, wenn der Verkehrsbehörde Tatsachen bekannt werden, die einen Zweifel an der Fahreignung aufkommen lassen.

Dieses können sein:

  •   Einmalige Fahrt mit 1,6 Promille oder mehr
  •   Mehrmalig mit mehr als 0,5 Promille
  •   Drogen, ggf. auch Besitz oder Handel
  •   Reichlich Punkte in Flensburg

Wenn die Polizei jemanden anhält, wird sie in der Regel auch einen Bericht an die Verkehrsbehörde schicken, sofern eine der o.g. Auffälligkeiten stattgefunden hat.

Auch Straftaten werden der Behörde bekannt, d.h. ein langes Strafregister kann ebenfalls zu einer MPU führen. Hier kommt es dann auf die sog. „charakterliche Eignung“ an. 

Wenn Sie befürchten, dass es für Sie evtl. einen Anlass für eine MPU geben könnte oder sogar wissen, dass dies der Fall ist, besuchen Sie uns. Wir klären gern mit Ihnen ab, was ggf. Ihre nächsten Schritte sein sollten.