Ausgang einer MPU:
„Es ist nicht zu erwarten, dass Herr XY in Zukunft ein Fahrzeug unter dem Einfluss von Alkohol führen wird.“
Herzlichen Glückwunsch! Dies ist der gewünschte Ausgang, ein positives Gutachten.
„Es ist zu erwarten, dass Herr XY in Zukunft ein Fahrzeug unter dem Einfluss von Alkohol führen wird. Allerdings lassen sich die bestehenden Eignungsmängel im Rahmen einer Nachschulungsmaßnahme zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung nach § 70 FEV für alkoholauffällig gewordene Kraftfahrer ausräumen.“
So oder ähnlich lautet die Formulierung für ein so genanntes Kursgutachten. Das ist ein positives Gutachten, bei dem der Gutachter aber noch ein paar Zweifel hat. Die allein lassen das Gutachten zwar nicht in Richtung negativ kippen, verlangen aber, dass sie ausgeräumt werden. In diesem Fall besuchen Sie, nach Zustimmung der Behörde, einen etwa 4-wöchigen Nachschulungskurs und erhalten nach Abgabe der Teilnahmebescheinigung bei der Behörde anstandslos Ihre Fahrerlaubnis zurück.
Eine weitere Prüfung erfolgt nicht! Auch, wenn es vielleicht noch ein bisschen dauert, bis Sie Ihren neuen Führerschein in Händen halten, zumindest ist die Zeit der Ungewissheit für Sie vorbei.
„Es ist zu erwarten, dass Her XY in Zukunft ein Fahrzeug unter dem Einfluss von Alkohol führen wird.“
Schade, es hat dieses Mal nicht geklappt, Sie konnten den Gutachter noch nicht überzeugen. Allerdings hat er Ihnen Empfehlungen gegeben und auch ganz genau benannt, warum er noch nicht überzeugt war. In einem solchen Fall geben Sie dieses Gutachten nicht bei der Behörde ab sondern lassen Sie sich von uns beraten! Wir schauen uns Ihr Gutachten ganz genau an, und helfen Ihnen, die noch bestehenden „Knackpunkte“ zu finden und für das nächste Mal zu beseitigen.