Cannabis

Der Konsum: Cannabis wird meist in Form von Marihuana (getrocknete Blüten und Blätter) oder Haschisch (aus dem Harz der Blütenstände), selten als Haschischöl (konzentrierter Auszug des Harzes) konsumiert. Der THC-Gehalt nimmt in der Regel in der genannten Reihenfolge zu. Der Wirkstoffgehalt kann aber je nach Anbaugebiet, -methode und Verarbeitung stark schwanken.

Die häufigste Konsumform ist das Rauchen von Joints. Dabei wird das zerbröselte Haschisch oder Marihuana meist mit Tabak vermengt und zu einer Zigarette gedreht. Darüber hinaus werden Cannabisprodukte über verschiedene Sorten von Pfeifen (Pur- und Wasserpfeifen) geraucht, die mitunter eine deutliche Intensivierung des Rauscherlebnisses zur Folge haben. Gelegentlich werden Cannabisprodukte in Tee aufgelöst getrunken oder in Keksen ("Spacecakes") verbacken und gegessen.

Der Zeitpunkt des Wirkungseintritts hängt von der Konsumform ab. Geraucht setzt die Wirkung meist unmittelbar ein. Nach ungefähr 15 Minuten erreicht die Wirkung ihr Maximum, klingt nach 30 bis 60 Minuten langsam ab und ist nach 2 bis 3 Stunden weitestgehend beendet. Gegessen oder getrunken wird das THC langsamer aufgenommen. Die Wirkung ist allerdings unvorhersehbarer, da sie verzögert und häufig sehr plötzlich einsetzt. Es ist entscheidend, wie viel und was man vorher gegessen hat.

Wirkung: Das Wirkspektrum von Cannabis ist sehr breit und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Je nach der Konsumart (geraucht, gegessen), der aufgenommenen Wirkstoffmenge, der Konsumsituation, aber auch der Grundstimmung und der psychischen Stabilität der Konsumierenden, wirkt Cannabis unterschiedlich. Zu der als angenehm erlebten Wirkung zählt eine Anhebung der Stimmung. Häufig tritt ein Gefühl der Entspannung und des Wohlbefindens ein. Möglich ist auch ein heiteres Gefühl, verbunden mit einem gesteigerten Kommunikationsbedürfnis. Akustische und visuelle Sinneswahrnehmungen können intensiviert werden.
Zu den Wirkungen, die als unangenehm erlebt werden, zählen eine niedergedrückte Stimmung, psychomotorische Erregung, Unruhe und Angst. Panikreaktionen und Verwirrtheit mit Verfolgungsphantasien bis hin zu paranoiden Wahnvorstellungen sind ebenfalls möglich. Panikreaktionen treten häufiger bei relativ unerfahrenen und unvorbereiteten Konsumenten auf, die mit den psychischen Effekten von Drogen nicht vertraut sind. Angst und Panikgefühle können allerdings auch bei routinierten Konsumenten erstmals auftreten.

Risiken: Regelmäßiger Cannabiskonsum kann zu einer mäßigen bis deutlichen psychischen Abhängigkeit von der angestrebten Wirkung der Droge führen, ohne dass es zu einer körperlichen Abhängigkeit  kommt. Der Verlauf des Cannabisrausches und seine spezifischen Wirkungen können das sichere Führen eines Kfz oder die Handhabung komplexer Maschinen erheblich beeinträchtigen. Zusätzlich zu den vorgenannten negativen Wirkungen des Cannabiskonsums kann es bei Langzeitgebrauch zusätzlich zu nachfolgenden Risiken kommen:

 Körperliche Risiken:

  • Beeinträchtigung der Lungenfunktion, chronische Bronchitis
  • Krebserkrankungen im Bereich der Atemwege durch jahrelanges
  • Rauchen von Cannabis-Tabakmischungen
  • Flash-back: THC lagert sich im Fettgewebe ab, Halbwertzeit 1 Woche, durch mehrmaligen Konsum erfolgt eine Anreicherung, Reaktivierung in Stresssituationen möglich.    Folge: plötzlicher Rauscheintritt, ohne Konsumierung von Cannabisprodukten

 Psychische Folgen:

  • Verminderung der kognitiven Leistungen
  • Gedächtnisverlust
  • Verlust des Interesses an der Umwelt, Rückzug aus der Realität


Fahrtüchtigkeit:
Unstrittig ist, dass der Konsum von Cannabis unmittelbar zu Leistungseinbußen in der Wahrnehmung, der Aufmerksamkeit und dem Reaktionsvermögen führt. Grundsätzlich muss man damit rechnen, für fahruntauglich eingestuft zu werden, wenn man beim Auto- oder Motorradfahren unter dem Einfluss von Cannabis erwischt wird, bzw. Cannabis in Blut oder Urin nachgewiesen wird. Allerdings kann die Rechtsprechung je nach Einzelfall sehr unterschiedlich ausfallen.

Rechtliches: Der Besitz, Handel und Anbau von Cannabis ist verboten. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht 1994 in einem vieldiskutierten Urteil die Option dafür geschaffen, dass bei Vorliegen einer geringe Menge, von einer Strafe abgesehen und das Verfahren eingestellt werden kann. Wie viel eine geringe Menge ist, wurde jedoch nicht festgelegt, sondern wird je nach Bundesland unterschiedlich festgesetzt.

<- vorheriger Eintrag "Bulimie"    |    nächster Eintrag "Co-Abhängigkeit" ->