Spice

Räucherware mit dem Markennamen „Spice“ und ähnliche Kräutermischungen dienen nach Herstellerangaben zum Beduften von Räumen. Allerdings weisen Medienberichte darauf hin, dass der Inhalt auch von Konsumentinnen und Konsumenten geraucht wird, um einen Rausch zu erzielen. Analysen von „Spice“ haben ergeben, dass nicht die angegebenen Kräuter, sondern synthetische Cannabinoide hauptverantwortlich für die von Konsumentinnen und Konsumenten berichteten psychoaktiven Wirkungen sind.

Inhalt: Die Kräutermischung „Spice“ wird von verschiedenen Herstellern und unter verschiedenen Markennamen vertrieben. Nach Herstellerangaben sollen Bestandteile von folgenden Pflanzen enthalten sein:

  • Meeresbohne
  • Blaue Lotusblume
  • Helmkraut
  • Indian Warrior
  • Wild Dagga
  • Indischer Lotus
  • Sibirischer Löwenschwanz

Es fehlen aber Angaben zu den verwendeten Mengen. Nach Angaben des Bundesinstituts für Risikobewertung bestehen darüber hinaus Zweifel, dass die Zusammensetzung immer gleich bleibt. Unbekannt ist zudem, welche Pflanzenteile (Blätter, Blüten, Wurzeln etc.) für das Produkt verwendet werden.

Analysen haben allerdings ergeben, dass nicht die angegebenen Kräuter, sondern synthetische Cannabinoide verantwortlich für die psychoaktiven Wirkungen sind.

Wirkung und Risiken: Die synthetischen Cannabiniode haben eine ähnliche Wirkung wie Cannabis, wirken aber um ein Vielfaches stärker. Problematisch ist den Analyseergebnisse zufolge, dass die künstlich zugegebenen Cannabinoide in unterschiedlicher und stark schwankender Konzentration gefunden wurden. Wegen der hohen Wirksamkeit kann es so leicht zu Überdosierungen kommen.

Bislang ist wenig bekannt über das Risikopotenzial der enthaltenen synthetischen Cannabinoide. Das Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Freiburg weist jedoch darauf hin, dass mindestens von einem mit Cannabis vergleichbaren Suchtpotenzial auszugehen ist.

Darüber hinaus sind mit dem Rauchen von Kräutern und der beigemengten synthetischen Cannabinoide Risiken für die Atemwege verbunden sein. So ist nicht auszuschließen, dass bei der Verbrennung giftige Stoffe entstehen, die anschließend in die Lunge inhaliert werden.

Rechtlicher Hintergrund: Seit dem 22. Januar 2009 sind die synthetischen Cannabinoide dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt. Damit ist jede Form von Herstellung, Handel, Erwerb und Besitz dieser Substanzen ohne Genehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittelsicherheit und Medizinprodukte verboten.

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