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Berufliche Eingliederung

Das Berufliche Einzelcoaching (BEC)

Das Berufliche Einzelcoaching (BEC) ist eine zertifizierte Maßnahme zur beruflichen Eingliederung nach § 45 SGB III. Sie wird in enger Kooperation mit den zuständigen Jobcentern als kommunale Institutionen der Arbeitsvermittlung durchgeführt.

Teilnehmen können alle Personen, die ALG II beziehen.

Das berufliche Einzelcoaching gliedert sich in 3 Teilmaßnahmen:

  1. Feststellung, Korrigierung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen
  2. Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
  3. Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme

Die Maßnahmen bieten die Möglichkeit

  1. Vermittlungshemmnisse zu erkennen, sie zu benennen und dann abzubauen
  2. die psychische und physische Gesundheit zu stabilisieren neue Perspektiven zu entwickeln eigene Stärken zu entdecken in unsere Schuldnerberatung und Suchtberatung zu vermitteln
  3. in Praktika zu vermitteln, um Berufswünsche zu erproben
  4. eine Arbeitsaufnahme

Die Gespräche werden von unserem multiprofessionellen Team begleitet. Dort können die Teilnehmenden ihren individuellen Weg zurück ins Berufsleben finden

Die Ziele

  • die vorhandene Fähigkeiten gezielt einsetzen
  • die eigenen Fähigkeiten und Fertigkeiten herausfinden bzw. weiterentwickeln
  • neue  Perspektiven zur beruflichen und persönlichen Zukunft entwickeln
  • einen geregelten Tagesablauf entwickeln
  • das Selbstwertgefühl stärken
  • Eigeninitiative und Unabhängigkeit zu entwickeln
  • ein soziales Netzwerk aufbauen, um die kulturelle, soziale und gesellschaftliche Teilhabe zu verbessern.
  • Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu finden, um Müttern den Wiedereinstieg in das Erwerbsleben zu ermöglichen

Grundsätze unserer Beratung:

  • Unsere Beratung orientiert sich an Ihrer konkreten Lebenssituation. 
  • Selbstverständlich sind die Gespräche vertraulich: Wir unterliegen der Schweigepflicht. 
  • Wir beraten unabhängig von Nationalität, Religionszugehörigkeit, sexueller Orientierung oder Weltanschauung.
  • Unsere Mitarbeitenden sind ausgebildete Fachkräfte der sozialen Arbeit mit den erforderlichen Zusatzqualifikationen.
  • Alle durchführenden Fachstellen sind als Träger der Maßnahme nach AZAV zertifiziert und erfüllen damit die Qualitätskriterien der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS).
  • Das Qualitätsmanagement der Einrichtungen orientiert sich an Bundesrahmenhandbüchern, die die Anforderungen der international gültigen Qualitätsmanagementnorm DIN EN ISO 9001. Ergänzt werden diese um diakoniespezifische Standards.
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